Donnerstag, 25. April 2024
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Deutschland: Teenie-Fummeln verboten?

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Der Entwurf für ein neues deutsches Sexualstrafrecht wird von der Opposition heftig kritisiert. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) plant demnach, dass Sex mit Jugendlichen dann illegal sei, wenn er „unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt“ geschehe. Darauf stehen nach dem neuen Recht bis zu fünf Jahre Haft.

Gleich wie in Österreich bei §207b StGB gilt als „Entgelt“ aber nicht nur Bares: Mit dieser neuen Regelung würde sich auch ein 15-Jähriger strafbar machen, der einen 17-Jährigen zum Kino einlädt und es während des Films zu „Fummeleien“ kommt, befürchten Experten.

Auch das Verbot pornografischer Darstellungen von Jugendlichen soll verschärft werden. Das könnte sogar Jugendzeitschriften wie „Bravo“ betreffen, auch bei künstlerischen erotischen Aufnehmen verschwimmt die Grenze zwischen Erlaubtem und Pornografie weiter.

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Rechtsexperte Jerzy Montag von den deutschen Grünen kritisiert, dass jetzt schon ein 14-Jähriger zum Täter werden könne, selbst wenn das „Opfer“ viel älter ist. Jörg van Essen (FDP) sieht die Balance zwischen sexueller Selbstbestimmung und dem Schutz junger Menschen vor sexuellem Missbrauch mit dem Entwurf nicht mehr gewahrt. Es wurde auch die Befürchtung geäußert, dass Eltern zukünftig mit Hilfe der Staatsanwaltschaft harmlose „Doktorspiele“ unterbinden könnten.

Die deutsche Justizministerin entgegnet: „Uns geht es darum, die Prostitution von Jugendlichen zu verhindern“, so Zypries zum Nachrichtensender N24. Eine Argumentation, die auch in Österreich von der schwarz-orangen Bundesregierung bei der Verabschiedung des §209-Nachfolgers verwendet wurde.

Aufgrund der herben Kritik könnte der Entwurf jetzt noch einmal überarbeitet werden: Die für Donnerstag geplante Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag ist abgesagt worden. Es gebe noch Erörterungsbedarf, heißt es aus Regierungskreisen.

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