Freitag, 19. April 2024
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Eingetragene Partnerschaften in Ungarn

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Das ungarische Parlament in Budapest hat mit 185 gegen 154 Stimmen der Einführung von Eingetragenen Partnerschaften zugestimmt. Die regierende Koalition aus Sozialisten und Liberalen waren für den Gesetzentwurf, die oppositionellen Konservativen dagegen. Ab dem 1. Januar 2009 soll das neue Rechtsinstitut im Standesamt sowohl verschieden- als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen stehen.

Ungarn ist nach Tschechien und Slowenien das dritte postkommunistische EU-Land, in dem Eingetragene Partnerschaften beschlossen wurden. Insgesamt bieten damit 14 von 27 EU-Staaten gleichgeschlechtlichen Paaren eine öffentliche Registrieung ihrer Beziehung an, Österreich und Irland wollen das im Laufe des Jahres 2008 ermöglichen. Rechte und Pflichten sind jedoch in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich.

Die Eingetragenen Partnerschaften in Ungarn sind der Ehe in den meisten Fragen wie im Steuerrecht oder der Sozialversicherung gleichgestellt. Ausgenommen sind lediglich das Adoptionsrecht und das Recht auf eine künstliche Befruchtung. Außerdem dürfen die verpartnerten Paare nicht den selben Nachnamen annehmen.

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Opposition und Kirche kritisierten, mit dem Gesetz werde die Homo-Ehe „durch die Hintertür“ eingeführt. Das Gesetz geht auf eine Initiative der Liberalen zurück.

Einer vor knapp einem Jahr veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage zufolge befürworten in Ungarn nur 18 Prozent die Öffnung der Ehe – der EU-Schnitt liegt bei 44 Prozent.

Seit 1996 gewährt das postkommunistische Land eheähnlichen Paaren, egal welchen Geschlechts, bereits eine begrenzte Anzahl an Rechten.

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