Donnerstag, 28. März 2024
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Polen: Keine Adoption für Lesben und Schwule

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Neue Regierung, altes Weltbild: In Polen hat das an der Regierung beteiligte Bürgerplattform (PO) bekräftigt, dass es trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg der Adoption durch Schwule und Lesben nie zustimmen werde. „Das Gericht kann Urteile fällen, wie es will. Sie werden in Polen nicht durchgesetzt werden“, erklärte der PO-Politiker Stefan Niesiolowski, gleichzeitig auch Vizepräsident des polnischen Parlaments. „Wir werden unsere Position verteidigen, denn es ist undenkbar, dass Homosexuelle Kinder adoptieren.“ Er erklärte, dass polnische Gerichte über dem Menschenrechtsgerichtshof stünden.

Einer französischen Lesbe wurden vom Gerichtshof für Menschenrechte 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil die Behörden ihr wegen ihrer Homosexualität eine Adoption untersagten. Das verstoße gegen das Diskriminierungsverbot, so die Richter.

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