Freitag, 29. März 2024
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Schweiz: Darkrooms in Lokalen illegal

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Ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich empört derzeit die Schweizer Schwulenszene: Darkrooms, die in Lokale integriert sind, sind nach Meinung der Richter nämlich illegal. Jetzt soll das Obergericht entscheiden.

Wenn Darkrooms in Lokale integriert sind, die dem Gastgewerbegesetz unterstellt sind, liegt nämlich ein Verstoß gegen dieses Gesetz vor, so das Urteil des Bezirksgerichts. Daran ändert auch eine Vereinbarung zwischen der Stadt Zürich und den Betreibern von Darkrooms nichts.

Nach dieser Vereinbarung müssen Darkrooms visuell und akustisch von der restlichen Gewerbefläche eines Lokals abgetrennt sein und klar als solche beschriftet werden. Das Mindestalter für Besucher beträgt 18 Jahre. Prostitution und sexuelle Handlungen mit gewerblichem Hintergrund sind verboten. Betreiber von Darkrooms müssen zudem die Präventionscharta vom Verein Gay-Betriebe Schweiz (VEGAS) und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterschreiben und sich an die Richtlinien halten.

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„Wir sehen unsere Bemühungen und die der Stadt Zürich durch den Entscheid des Bezirksgerichts desavouiert“, sagt Pierre André Rosselet, Co-Präsident der Schweizerischen Schwulenorganisation Pink Cross.

Das Urteil des Bezirksgerichts sei noch nicht rechtskräftig, entgegnet der Sprecher des Zürcher Polizeidepartements. Die Stadt werde erst dann die Vereinbarung mit den Darkroom-Betreibern überprüfen und neue Gespräche führen.

Ursprung des Zürcher Darkroom-Streits ist eine Geldstrafe 300 Franken vom November 2006. Diese wurde dem Betreiber einer mittlerweile geschlossenen Cruisingbar wegen „Nichtaufrechterhaltens von Ordnung und guter Sitte durch Tolerieren von sexuellen Handlungen unter Lokalgästen“ aufgebrummt. Im Lokal trennte ein Tarnnetz der Schweizer Armee die Bar vom Darkroom. Nach zwei Kontrollen wurde er von der Polizei angezeigt.

Für den Anwalt des Betreibers geht es um einen „Pilotprozess punkto Darkrooms“. Wie er in einer Pressekonferenz erklärte, wird er das Urteil vor dem Zürcher Obergericht anfechten.

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