Freitag, 19. April 2024
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DSDS schwul: Kritik an „Bild“ für Fady-Outing

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Unter Beschuss kommt die „Bild“-Zeitung für ihr Zwangsouting von Fady Maalouf, einem der aussichtsreichsten Kandidaten der RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar“.

Mit dem Aufdecken seiner Eingetragenen Partnerschaft ist Fady jetzt nämlich im Visier konservativer Libanesen, die in Deutschland jede Neuigkeit gleich in die Heimat berichten. Und im Libanon ist Homosexualität streng verboten. Artikel 534 des libanesisches Strafgesetzbuches verbietet sexuelle Beziehungen, die „im Widerspruch zu den Gesetzen der Natur“ sind. Die Höchststrafe für schwulen Sex liegt bei einem Jahr Gefängnis.

Erste Anzeichen, dass das Outing keine gute Idee war, hatte die Zeitung schon in ihrer eigenen Sonntagsausgabe. In der „Bild am Sonntag“ (BamS) ist nämlich zu lesen, dass der Sänger aufgrund des „Bild“-Outings „um sein Leben bangen“ müsse und Angst vor schwulenfeindlichen Übergriffen habe. Am Montag berichtete die Zeitung allerdings in ihrem Hauptblatt wieder weniger verständnisvoll und veröffentlichte die Partnerschaftsurkunde des Paares.

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Auch das Gespräch mit Fadys Lebenspartner war offenbar nicht ganz so, wie es in der Zeitung stand. Nach Informationen von „BILDblog.de“ fand das als aktuell verkaufte „Gespräch mit BILD“ schon vor längerer Zeit statt, und der Befragte hatte damals nicht als „Ehemann des ‚Superstar‘-Sängers“ geantwortet. Fady selbst dürfte das Thema nach wie vor unangenehm sein. Wie eine RTL-Sprecherin mitteilt, haben sich bis heute „weder der betroffene Kandidat noch RTL jemals öffentlich dazu geäußert“.

Außerdem versorgt das Boulevardblatt die Öffentlichkeit mit falschen Informationen über die Eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. „Das bedeutet: gemeinsamer Familienname, Unterhaltspflicht — alles wie bei einer Ehe zwischen Mann und Frau!“, erklärt die Zeitung am Samstag. Was so nicht stimmt. Lebenspartner haben zwar etwa dieselben Pflichten, aber deutlich weniger Rechte als Ehepartner. Sie sind unter anderem steuerlich in vielfacher Weise benachteiligt, erhalten teilweise als Beamte weniger Zuschläge und können nicht gemeinsam ein nicht leibliches Kind adoptieren.

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