Donnerstag, 28. März 2024
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Deutschland: Kein Unterhalt für Neo-Lesbe

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Ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) bewegt derzeit Deutschland: Wer seinen Ehepartner wegen einer homosexuellen Beziehung verlässt, riskiert seinen Unterhaltsanspruch. Damit stellt der BGH homosexuelle und heterosexuelle Partnerschaften in diesem Punkt gleich.

Entscheidend sei, ob jemand einseitig eine intakte Beziehung beendet habe. Die Entscheidung betrifft eine Frau, die nach 26 Jahren Ehe und fünf gemeinsamen Kindern ihr lesbisches Coming-Out hatte. Sie lebt mittlerweile mit ihrer Freundin zusammen und verlangt von ihrem Ex-Mann Trennungsunterhalt. Die jüngeren der gemeinsamen Kinder blieben zunächst beim Vater. Dieser lehnt Zahlungen an die Ex-Frau ab.

Das Landgericht Brandenburg hatte ihr jedoch Trennungsunterhalt zugesprochen. Denn die Abkehr von ihrem Ehemann sei nicht ohne objektiven Grund, sondern aus verständlichen Motiven erfolgt. Aufgrund ihrer sexuellen Umorientierung habe sie faktisch keine andere Wahl gehabt, als den Ehemann zu verlassen.

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Diese Entscheidung hob der Familiensenat des BGH auf. Nach seinem Urteil kommt es nicht darauf an, ob sich ein Ehepartner nach der Trennung einem Mann oder einer Frau zuwendet. Entscheidend sei vielmehr, ob ein Partner einseitig jede eheliche Bindung aufgegeben hat und sein Verhalten die Ursache für das Scheitern der Ehe war. In solchen Fällen sei laut Gesetz ein Unterhaltsrecht verwirkt.

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