Donnerstag, 28. März 2024
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Bischöfe: „Eingetragene Partnerschaft unnötig“

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Skeptisch bleiben die österreichischen Bischöfe, wenn es um die Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare geht. Das Medienreferat der Österreichischen Bischofskonferenz hat in diesem Zusammenhang an die Erklärung erinnert, die die österreichischen Bischöfe im vergangenen November herausgegeben haben. Die Bischöfe drückten damals ihre Überzeugung aus, dass in diesem Bereich „kein Bedarf zur Schaffung eines eigenen Rechtsinstituts besteht“.

Nach Meinung der Bischöfe bedeutet der Gleichheitsgrundsatz „Gleiches gleich zu behandeln; andererseits verbietet er, Ungleiches gleich zu behandeln“. Entscheidend bleibt für die Bischöfe daher die „sachliche Differenzierung zwischen der Ehe als einer auf Dauer angelegten vertraglichen Beziehung zwischen Mann und Frau als Voraussetzung für Zeugung und Erziehung von Kindern einerseits und einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft oder anderen Lebensform andererseits“, heißt es in der Aussendung.

Eine Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auf dem Standesamt lehnt die Kirche grundsätzlich ab. Die Vorteile, die heterosexuelle Ehepaare durch die Eheschließung haben, sind für die Bischöfe darin begründet, „dass der Ehebund eine feste Bindung und Verpflichtung füreinander mit sich bringt und in der Regel einer der Ehepartner mit Inkaufnahme finanzieller Einbußen sich verstärkt den Kindern und der Familie widmet“, erklären die Bischöfe ihr Weltbild.

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  • Alle Details: Zum GGG.at Schwerpunkt über Eingetragene Partnerschaften
  • Der Entwurf des Justizministeriums im Wortlaut

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