Freitag, 19. April 2024
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Lebenspartnerschaftsgesetz: Berger stellt Entwurf vor

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Justizministerin Maria Berger gibt den Entwurf für das Lebenspartnerschaftsgesetz in Begutachtung. Ungeachtet von der Diskussion, die derzeit beim Koalitionspartner ÖVP im Gange ist, hält sie daran fest, die Partnerschaften am Standesamt schließen zu lassen. Sollte die ÖVP anderes – etwa die Bezirkshauptmannschaften – wollen, müsse sie das im Zuge der Begutachtung vorschlagen, so Berger in einer Pressekonferenz. Von diesem Detail abgesehen gibt es laut Berger inhaltlich über die Eingetragene Partnerschaft Einigkeit.

Das Gesetz soll es Lesben und Schwulen ermöglichen, eingetragene Partnerschaften einzugehen. Rechte und Pflichten sind größtenteils – mit der großen Ausnahme der Adoption – die gleichen wie bei der Ehe; auch die Lebenspartnerschaft soll nur durch gerichtliche Auflösung oder Ableben beendet werden können.

Es werde also nicht die Ehe für Homosexuelle geöffnet, und es werde keine „Ehe light“ geschaffen, mit der auch Heterosexuelle die Ehe umgehen könnten, betont Berger. Ausdrücklich verankert wird das Verbot der Diskriminierung auf Grund einer Lebenspartnerschaft – etwa bei der Vermietung einer Wohnung.

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Berger hält am Standesamt als Ort, an dem die Partnerschaft eingetragen wird, fest. Laut Berger hat nur diese Behörde die Kompetenz, die Voraussetzungen für das Eingehen einer Partnerschaft zu prüfen – also ob eine Ehe oder eine andere

Lebenspartnerschaft besteht. Den Vorschlag von ÖVP-Chef Wilhelm Molterer, die Bezirksgerichte zuständig zu machen, lehnt die Justizministerin klar ab. Genauso wie die ebenfalls genannten Bezirkshauptmannschaften. Sie sind nur Aufsichtsbehörden über die Standesämter.

Inhaltlich wurde der Entwurf in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Familienministerium unter Einbindung von Familien- und Homosexuellenorganisationen breit diskutiert. Die Begutachtung läuft bis 6. Juni. Laut Arbeitsplan der Regierung soll das gesamte Familienrechtspaket im Juni im Ministerrat behandelt werden. In Kraft treten könnte das Lebenspartnerschaftsgesetz – „vorbehaltlich der Zustimmung des Nationalrates“ – Anfang 2009.

Bergers Begutachtungsentwurf enthält bereits die Änderungen der Justizgesetze, die für die Umsetzung der Lebenspartnerschaften nötig sind, zum Beispiel das Recht, sich einer Zeugenaussage im Strafprozess zu entschlagen oder die Gleichstellung mit Ehepartnern im Erbrecht.

Aber auch zahlreiche andere Gesetze – wie Fremden-, Sozialversicherungs- oder Steuerrecht – müssen angepasst werden. Sie fallen jedoch in die Zuständigkeit anderer Ministerien. Diese müssen selbst tätig werden, Berger leht hier jede Einmischung ihrerseits ab. Sollten „Lücken“ bleiben, könnten Betroffene deren Schließung laut Berger vor Gericht oder beim Verfassungsgerichtshof einklagen.

Für Berger ist es jedenfalls „höchste Zeit, dass wir uns den europäischen Standards anschließen“. Denn in der EU gebe es nur mehr zehn Länder – vor allem die neuen Mitglieder im Osten -, in denen es keine Ehe oder Lebenspartnerschaft für Homosexuelle gibt.

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