Donnerstag, 19. September 2024
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    Deutschland: Bounty Killer soll auf Index

    Familienministerium prüft wegen schwulenfeindlicher Texte

    Der Jamaikanische Hass-Sänger Bounty Killer könnte jetzt auch Ärger vom Deutschen Familienministerium bekommen. Das Ministerium hat ein Indizierungsverfahren für eine CD von Bounty Killer bei der Bundesprüfstelle beantragt. Grund: Der jamaikanische Reggae-Sänger ruft in seinen Liedern zur Ermordung von Schwulen auf. Derzeit sind seine Alben in Deutschland frei erhältlich.

    Bereits Ende März hat die Deutsche Bundesregierung ein Einreiseverbot gegen Bounty Killer verhängt. Sein geplantes Konzert in Berlin wurde abgesagt, das Einreiseverbot war aber zunächst nicht wirksam, weil er schon in Deutschland war. Allerdings konnte er deshalb nach einem Konzert in der Schweiz nicht mehr in den Schengen-Raum einreisen, das Konzert in Wien musste deshalb entfallen.

    Auch Online-Händler wie Amazon stehen in der Kritik

    Auch zahlreiche Online-Musikhändler wie Amazon standen in den letzten Wochen in der Kritik, weil sie weiter Musik aus Jamaika verkaufen, in der zu Gewalt gegen Schwule aufgerufen wird.

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    Indizierte Medien sind zwar nicht verboten, dürfen aber nicht beworben, nicht im Versandhandel vertrieben und nicht an Jugendliche abgegeben werden. Für Indizierungen in Deutschland ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn zuständig. Verbote kann nur ein Gericht aussprechen.