Mittwoch, 24. April 2024
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Lebenspartnerschaftsgesetz für Kirche zu liberal

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Erneut gibt es Kritik am Entwurf eines Lebenspartnerschaftsgesetzes, der von Justizministerim Berger letzte Woche öffentlich vorgestellt wurde. Diesmal von kirchlich-konservativer Seite. Günter Danhel, Direktor des kirchlichen „Instituts für Ehe und Familie“ (IEF), kritisiert den Entwurf als „Mogelpackung“.

Während lesbischwule Organisationen bemängeln, der Entwurf von Berger gehe nicht weit genug, ist die Vorlage der Justizministerin für Danhel „de facto dem Eherecht nachgebildet“.

Weiters zeige der große Gesetzesapparat mit insgesamt 37 Nebengesetzen, darunter etwa der Anpassung des „Kärntner Erbhöfegesetzes“ sowie des „Tiroler Höfegesetzes“, dass es „hier nicht mehr um die Vermeidung von Diskriminierung geht, sondern um einen Kulturkampf“, so Danhel im Gespräch mit der katholischen Nachrichtenagentur „Kathpress“. Dass über 500 weitere Gesetze und Bestimmungen aus anderen Rechtsbereichen auch angepasst werden müssten, um die von Danhel gefürchtete Anpassung ans Eherecht zu erhalten, verschweigt der Direktor des kirchlichen „Instituts für Ehe und Familie“.

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Danhel übt auch Kritik am Standesamt als Ort der Eintragung der Partnerschaft. Außerdem bedeute das in Paragraf 3 des Entwurfs vorgesehene generelle Diskriminierungsverbot laut Danhel „letztlich eine Diskriminierung der Ehe“, da damit alle Regelungen außer Kraft gesetzt würden, die „sinnvollerweise Kinder und Familie schützen“. Konkrete Beispiele nannte er in dem Kathpress-Interview nicht. Weiters verwies Danhel auf Artikel 16 der Menschenrechtserklärung, dem zu Folge die Familie als „natürliche Grundeinheit der Gesellschaft“ verstanden wird, die „Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat“ hat.

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