Donnerstag, 25. April 2024
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Berger-Entwurf für Lambda „nicht akzeptabel“

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Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) lehnt den Entwurf von Justizministerin Berger für ein Lebenspartnerschaftsgesetz in vorliegenden Form ab. Als erste Organisation präsentierte das RKL seine Stellungnahme zu dem Entwurf. Allein im Justizbereich findet das RKL 22 Abweichungen zum Eherecht, außerdem fehlen sämtliche sozial-, steuer- und fremdenrechtlichen Anpassungen in dem Entwurf.

Hauptproblem für das Rechtskomitee: Der Entwurf der Justizministerin geht nicht davon aus, dass die Lebenspartnerschaft die gleichen Rechte und Pflichten mit sich bringt wie die Ehe, und zählt dann die Ausnahmen auf. Im Gegenteil: Grundprinzip ist in ihrem Entwurf die Ungleichbehandlung und es werden jene Bereiche aufgezählt, in denen die gleichen Regeln wie für Ehepaare gelten.

Dabei beschränkt sich der Entwurf auf den Justizbereich. Und selbst dort finden sich bereits 22 Abweichungen von den Regelungen für Ehepaare. Diese reichen von technischen und verfahrensrechtlichen Abweichungen bis hin zu Abweichungen im Namens- und Unterhaltsrecht sowie bei den Eheverboten, der Unmöglichkeit eines Verlöbnisses und fehlender Regelungen für die gesonderte Wohnungsnahme sowie erheblichen Unterschieden im Scheidungs- und Auflösungsrecht.

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Besonders schmerzvoll ist für das RKL die Ungleichbehandlung bei der Altersgrenze. Während eine Ehe mit Erlaubnis der Eltern und gerichtlicher Genehmigung ab 16 Jahren eingegangen werden kann, soll man für eine Lebenspartnerschaft volljährig sein müssen.

Im Entwurf der Justizministerin fehlen weiters alle Bereiche außerhalb des Justizressorts, zum Beispiel das Fremden-, Staatsbürgerschafts- und Steuerrecht sowie Kranken- und Pensionsversicherung.

Berger selbst scheint an eine solche Gleichstellung außerhalb des Justizbereichs selbst nicht zu glauben. „Sonst würde sie nicht eine Staatsbürgerschafts- oder Aufenthaltsbewilligungslebenspartnerschaft ‚wegen des Fremdenpakets‘ für ‚obsolet‘ erachten“, so das Rechtskomitee Lambda. Daraus schließt das RKL, die Justizministerin geht davon aus, dass es im Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht zu keiner Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe kommt.

Ein Rumpfgesetz mit den Pflichten ohne die dazugehörigen Rechte wäre europarechts- und verfassungswidrig, betont das RKL. „Es in diesem vollen Bewusstsein zu beschließen und die Opfer der Rechtswidrigkeit auf den langwierigen, nervenaufreibenden, kostenintensiven und vor allem ungewissen Klagsweg zu verweisen, stellte einen bedauerlichen Tiefpunkt in der österreichischen Rechtskultur dar“, heißt es in einer Aussendung.

Zur Gleichstellung in den Rechtsbereichen ausserhalb der Justiz wäre eine Generalklausel nach Ansicht des RKL und anderer lesbischwuler Organisationen dringend erforderlich: Eine punktuelle Änderung einzelner Gesetze wäre unüberschaubar, verwirrend für die Betroffenen und mit Sicherheit unvollständig, weil bei dieser Methode immer etwas übersehen wird. Abgesehen davon drohen Lebenspartnerschaft und Ehe bei künftigen Gesetzesänderungen weiter auseinander zu driften.

„Wenn schon nicht das Eheverbot aufgehoben und stattdessen ein Sondergesetz geschaffen wird, dann müssen für dieses wenigstens die gleichen Regeln wie für die Ehe gelten“, sagt der Wiener Rechtsanwalt und Präsident des RKL, Helmut Graupner. „Eine reine Pflichtenpartnerschaft ohne die dazugehörigen Rechte wäre eine Verhöhnung gleichgeschlechtlicher Paare und würde kaum jemand schliessen.“, so Graupner.

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