Donnerstag, 25. April 2024
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Gutachten: Homosexualität als Risiko für Sexualverbrechen?

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Nach den Ereignissen der letzten Wochen sind Sexualstraftäter im ganz Österreich ein brennendes Thema. Das Rechtskomitee Lambda weist jetzt darauf hin, dass nicht nur Gewalttäter als Sexualstraftäter gelten, sondern beispielsweise auch Verurteilte nach § 207b Strafgesetzbuch, der Nachfolgebestimmung des § 209.

Aufsehen erregt derzeit ein kürzlich erstelltes Gutachten eines renommierten Gerichtspsychiaters. Dort heißt es unter anderem: „Der Untersuchte leugnet nicht seine Homosexualität, er hat aber auch Strategien entwickelt, um diese Homosexualität nicht wiederum in eine strafrechtlich verfolgendes Verhalten einmünden zu lassen. Trotz der erhöhten Selbstbezogenheit hat sich eine Eigenständigkeit entwickelt, die es ihm ermöglichen müsste, seine homosexuellen Beziehungen nicht gegenüber Kindern zu missbrauchen. Es lässt sich also feststellen, dass die Homosexualität bei dem Untersuchten nach wie vor besteht, und er auch zu dieser steht und diese nicht verleugnet. (…) Die Trennung von seiner Mutter würde die homophilen Tendenzen nicht beenden.“

Unterschwellig verbindet also einer der meist beschäftigten Wiener Gerichtspsychiater Homosexualität mit Kindesmissbrauch. Ein Skandal für den Wiener Rechtsanwalt und Präsident des RKL, Dr. Helmut Graupner: „37 Jahre nach Aufhebung des Totalverbots und über ein halbes Jahrzehnt nach Beseitigung des letzten offen anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes wäre es nun an der Zeit, dass der Staat ansetzt, die latente Homophobie in der Vollziehung der Gesetze zu überwinden, und zügig mit entsprechender Bewusstseinsbildung beginnt. Strenge Gesetze bedürfen in einem freien demokratischen Rechtsstaat einer soliden Grundlage aus Fairness, hohem fachlichen Qualitätsstandard und klarer Nichtdiskriminierung.“, so Graupner.

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