Donnerstag, 25. April 2024
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Kippt „Don’t ask, don’t tell“ in der US-Armee?

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Der Grundsatz „Don’t ask, don’t tell“ („Nicht fragen – nichts sagen“) in den US-Streitkräften kommt auf den Prüfstand. Erstmals entschied ein Bundesgericht, dass die seit 1993 geltende Gesetzesregelung einer Rechtfertigung bedarf.

Derzeit dürfen Lesben und Schwule nicht in den Streitkräften dienen, die Vorgesetzten dürfen aber ihre Untergebenen auch nicht nach ihrer sexuellen Orientierung fragen. Damit werden Homosexuelle in den Streitkräften so lange toleriert werden, wie ihre sexuelle Neigung nicht bekannt ist und nicht offen ausgelebt wird. Viele lesbische und schwule Armee-Angehörige hatten deshalb Angst, entdeckt oder angeschwärzt zu werden. In 12.000 Fällen führte das zur Entlassung.

Die lesbische Krankenschwester Margaret Witt klagte dagegen, dass sie 2006 nach 20 Jahren Tätigkeit bei der Luftwaffe wegen ihrer sexuellen Neigung entlassen wurde. In der ersten Instanz wurde ihre Klage, wie bislang üblich, zurückgewiesen. Die Bundesrichter entschieden jedoch nun unter Berufung auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 2003, dass es einer näheren Begründung bedürfe, wenn der Verfassungsgrundsatz zum Schutz des Privatlebens eingeschränkt werde.

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„Das ist ein großer Sieg“, sagt Victor Maldonado, Sprecher der Vereinigung für die Rechte von Militärmitarbeitern (SLDN). Die Streitkräfte müssten nun eine inhaltliche Begründung dafür vorlegen, warum Homosexualität einen Ausschluss aus der Armee rechtfertige. Das Verteidigungsministerium in Washington wollte den Beschluss der Bundesrichter zunächst nicht bewerten. Vorerst werde jedoch weiter entsprechend dem Gesetz von 1993 verfahren, heißt es.

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