Mittwoch, 24. April 2024
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Bischofskonferenz gegen Homo-Partnerschaft

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Auch die Österreichische Bischofskonferenz (ÖBK) lehnt in ihrer Stellungnahme zum Lebenspartnerschaftsgesetz erwartungsgemäß die Einführung gleichgeschlechtlicher Eingetragener Partnerschaften ab.

“Nach dem Standpunkt der katholischen Morallehre (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche RZ 2358 und 2359) sind homosexuelle Menschen zur Keuschheit gerufen“, belehren die Bischöfe. „Eine Lebenspartnerschaft, welche durch die ausdrückliche Einführung einer Treuepflicht die Sexualpartnerschaft der gleichgeschlechtlichen Lebenspartner voraussetzt, muss daher seitens der Katholischen Kirche mit aller Entschiedenheit abgelehnt werden“.

Außerdem kritisiert die Kirche eine Gleichbehandlungsklausel im vorliegenden Gesetzentwurf. Dort heißt es: „Niemand darf wegen seiner Lebenspartnerschaft diskriminiert werden“. Man wolle zumindest eine Ausnahmeregelung für die Kirche erreichen, so das Papier.

Das vom Generalsekretär der ÖBK unterschriebene Dokument warnt auch vor den Konsequenzen des Projektes von Justizministerin Maria Berger: „Die Geschichte lehrt uns mehrfach, dass Gesellschaften, welche diesen Schutz von Ehe und Familie vernachlässigt haben, und zwar zugunsten einer permissiven Haltung zu allen Möglichkeiten menschlichen Zusammenlebens, auch in sexueller Hinsicht, dies mit ihrem Untergang bezahlen mussten“.

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