Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden auch die Bischofskonferenz bei ihrer Sommervollversammlung in Mariazell beschäftigen. Das Treffen beginnt am 16. Juni, dem Tag, an dem auch die Begutachtungsfrist für das Lebenspartnerschaftsgesetz endet.
Ihre prinzipielle Haltung haben die Bischöfe schon klargemacht: „Nach dem Standpunkt der katholischen Morallehre sind homosexuelle Menschen zur Keuschheit gerufen.“, heißt es, den Gesetzesentwurf lehnt die Bischofskonferenz ab: Die Tendenz, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen ist für die römisch-katholischen Bischöfe „gesellschaftspolitisch verfehlt“. Darüber
hinaus wird die Forderung erhoben, „die Ehe und die Familie als Grundzelle der Gesellschaft, und damit des Staates, entsprechend zu schützen und das Institut der Ehe nicht mit anderen Instituten, welche der grundlegenden Aufgabe von Ehe und Familie nicht entsprechen, gleichzusetzen“.
Außerdem widerspricht der Entwurf von Justizministerin Berger der Verfassung, argumentieren die Bischöfe: So werde die Bestimmung des Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der Familie, in welcher diese Partnerschaft ausdrücklich heterosexuell definiert sei, vom Justizministerium „vollkommen übersehen“. Gleichgeschlechtlichen Paaren innerhalb der Kirche wollen sie das Leben offenbar weiter schwer machen: „Jedenfalls muss den anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften ermöglicht werden, aufgrund einer entsprechenden Ausnahme vom Diskriminierungsverbot in den inneren Angelegenheiten weiterhin ihre Gebote und ihr Selbstverständnis leben zu können“, heißt es in der Stellungnahme.
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