Freitag, 19. April 2024
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Platter gegen „Lebenspartnerschaft“

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Das Innenministerium von Günther Platter lehnt in seiner Stellungnahme des Lebenspartnerschaftsgesetzes nach wie vor eine Zeremonie für Lebenspartnerschaften und das Jawort auf dem Standesamt ab.

Nach Meinung des Innenministeriums müsse der Entwurf von Justizministerin Maria Berger „grundlegend überarbeitet werden, um den Eindruck zu vermeiden, bei der Lebenspartnerschaft handle es sich um eine andere bzw. besondere Form der Ehe (Ehe light)“. So sollten die „Förmlichkeiten der Eheschließung“ nicht auf die Lebenspartnerschaft übertragen werden, abgelehnt werden auch ein gemeinsamer Name des Paares und sogar auch die Bezeichnung „Lebenspartnerschaft“.

Geht es nach Günther Platter, schließen gleichgeschlechtliche Paare eine „Eingetragene Partnerschaft“, statt der Zeremonie mit zwei Trauzeugen beim Standesamt soll es eine „Protokollierung der Willenserklärung der beiden Partner/innen“ bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Bezirksgericht geben.

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Damit ist der Innenminister konservativer als sein Heimatbundesland Tirol: Dort hat in einer kürzlich von der Landjugend veröffentlichten Umfrage eine Mehrheit der Befragten keine Probleme mit der Lebenspartnerschaft. Und auch die Stellungnahme des Landes Tirol zum Lebenspartnerschaftsgesetz ist liberal: Aus Innsbruck kommt keine Ablehnung, man will nur eine Klarstellung, ob Lebenspartner als Pflegeeltern in Betracht kommen.

Auch Niederösterreich, in dem mit Erwin Pröll der Onkel von Perspektivengruppen-Leiter Josef Pröll regiert, steht man dem Gesetz positiv gegenüber. Allerdings merkt die niederösterreichische Landesregierung an, dass das Gesetz erst dann vollständig beurteilen kann, wenn bekannt ist, wie zum Beispiel Steuer- und Sozialversicherungsrecht angepasst werden. Das stört auch nicht nur die orange Kärntner, sondern auch die rote Wiener Landesregierung. „Keine Einwände“ hat die Steiermark.

Der Städtebund begrüßt hingegen, dass mit dem Rahmen für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Partner der grundrechtliche Schutz des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 Menschenrechtskonvention gewährleistet wird. Er fürchtet aber negative finanzielle Auswirkungen für die Städte und Gemeinden – wegen eines „zu erwartenden Ansturms auf die Standesämter“.

Der VP-nahe Familienbund ist strikt gegen Bergers Entwurf: Er sei „die denkbar schlechteste Lösung, denn die vorhandenen Unterschiede zur Ehe würden über kurz oder lang dazu führen, dass auch heterosexuelle Paare diese Rechtsform nützen wollen und damit eine ‚Ehe light‘ kommen würde, die der Familienbund zum Schutz der Ehe entschieden ablehnt“.

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