Donnerstag, 25. April 2024
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Zu wenig Schutz für Lesben und Schwule in der EU

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Lesben und Schwule werden in der EU sehr oft noch nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt.

Dieser Schutz sei in vielen Teilen der EU „mehr Ideal als Wirklichkeit“, kritisiert die EU-Agentur für Grundrechte in ihrem aktuellen Bericht. Wirksamere rechtliche Schutzbestimmungen und eine breitere Unterstützung in der EU seien erforderlich, heißt es.

„Gleichbehandlung ist ein Grundrecht, das für alle Mitglieder unserer Gesellschaft gelten sollte“, erklärte der Direktor der EU-Grundrechteagentur, Morten Kjaerum. „Dass Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle in Teilen des Gemeinschaftsrechts nicht gleichberechtigt behandelt werden, insbesondere im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften, sollte für uns alle Grund zur Sorge sein. Was hier nottut, sind ein umfassenderer Rechtsschutz und mehr Kompetenzen und Ressourcen für Gleichbehandlungsstellen. Ich setze mich dafür ein, dass die neuen, von der EU diskutierten Antidiskriminierungsmaßnahmen dies gewährleisten.“, so Kjaerum.

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Dem Bericht zufolge genießen Lesben und Schwule in 18 von 27 EU-Mitgliedstaaten Rechtsschutz und je nach Land unterschiedliche Rechte in den Bereichen Beschäftigung, Zugang zu öffentlichen Gütern und Dienstleistungen, Wohnungswesen und Sozialleistungen.

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Rechte und Pflichten von heterosexuellen Ehepaaren auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgeweitet werden sollten.

Gegen schwulen- und lesbenfeindliche Hassparolen und die immer zahlreicher werdenden Hassverbrechen könnte nach Meinung der EU-Agentur für Grundrechte durch eine EU-weite Strafgesetzgebung wirksam vorgegangen werden.

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