Donnerstag, 25. April 2024
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Polnische Lesbe darf in Deutschland heiraten

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Einen Erfolg gibt es für eine polnische Lesbe, die eine Partnerschaft mit einer Deutschen eingehen will und dabei von den Behörden in Polen behindert wurde.

Die Ärztin hatte beim zuständigen Standesamt eine Bescheinigung beantragt, dass sie in Polen nicht verheiratet ist. Die Beamten verweigerten der Frau aber das Ehefähigkeitszeugnis, weil ihrer Meinung nach solche Bescheinigungen nur Personen erhalten könnten, die eine heterosexuelle Ehe schließen wollten. Diese Ansicht wurde auch vom Bezirksamt geteilt.

Wie die Tageszeitung „Gazeta Wyborcza“ berichtet, hat das Verwaltungsgericht jetzt der Frau recht gegeben: Im Urteil heißt es, jeder Bürger habe das Recht, ohne Begründung ein Ehefähigkeitszeugnis zu verlangen. Das polnische Innenministerium hatte dabei die Frage bereits 2002 im Sinne der Antragsteller geregelt. In Polen selbst gibt es keine Eingetragenen Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare.

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