Freitag, 26. April 2024
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Schwule Pornos für Zoll nicht mehr „hart“

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Wieder ist dem Rechtskomitee Lambda (RKL) im Kampf um die Rechte von Lesben und Schwule ein Etappensieg gelungen. Das Finanzministerium hat eine Arbeitsrichtlinie des Zolls, die den Import von homosexuellen Pornos verbietet, aufgehoben.

Der Erlass hat Lesben- und Schwulenpornos als „harte Pornografie“ eingestuft und so mit „Unzuchtsakten“ mit Minderjährigen und Tieren gleichgesetzt. Diese „harte Pornografie“ ist in Österreich verboten, das Oberlandesgericht Innsbruck hat aber schon im Jahr 1989 entschieden, dass homosexuelle Pornos nicht unter diesen Begriff fallen und damit erlaubt sind.

Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte, die Grundlage für diese Arbeitsrichtlinie habe das Justizministerium vorgegeben. Nach dem Protest des RKL hätten sich beide Ministerien in Kontakt gesetzt und darauf geeinigt, dass die Definition „nicht mehr zeitgemäß“ sei. Verwunderlich, wenn man bedenkt, dass die Richtlinie erst am 1. März 2007 in Kraft getreten ist.

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RKL-Präsident Helmut Graupner zeigt sich in einer ersten Reaktion über die Abschaffung der Richtline „hoch erfreut“.

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