Dienstag, 23. April 2024
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Schwedische Lesben haben Recht auf Hundewelpe

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Ein schwedisches Berufungsgericht hat endgültig die Beschwerde einer Züchterin abgewiesen, die einem lesbischen Pärchen keinen Hund geben wollte.

In einem Gespräch hat die Lesbe der Züchterin gesagt, dass sie und ihr Partner viel Zeit für den Hund haben werden, weil beide studieren. Als ihr herausrutschte, dass ihr Partner auch eine Frau ist, hat die Züchterin das zuvor harmonisch verlaufene Gespräch abrupt beendet. Die 51-jährige soll der Lesbe gesagt haben, dass sie Homosexuellen nicht traue und gelesen hat, dass Transvestiten Tiere missbrauchen.

Daraufhin klagte der für Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zuständige Ombudsmann. Die Frau wurde zu einer Strafe wegen Diskriminierung verurteilt. Bereits im Februar war die Züchterin mit einer Berufung abgeblitzt, jetzt muss sie 20.000 Kronen (ca. 2.000 Euro) Schadenersatz zahlen.

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Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist in Schweden durch die Verfassung verboten.

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