Mittwoch, 24. April 2024
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Niederlande: Bis zu neun Jahre Haft für HIV-Vergewaltiger

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In den Niederlanden sind jene drei Männer, bei bei Sexparties andere Schwule mit HIV infiziert haben, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Die Staatsanwalt wirft dem 49-jährigen Peter M., seinem 48-jährigen Partner Wim D. und dem 39-jährigen Hans J. aus Groningen vor, drei Jahre lang Männer unter Drogeneinfluss gesetzt zu haben, um sie anschließend zu vergewaltigen. Außerdem beschuldigt die Anklage die Verdächtigen, den Opfern HIV-infiziertes Blut injiziert zu haben.

Der Haupttäter, Peter M., wurde deshalb zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Hans J. muss fünf Jahre hinter Gitter, Wim D. für eineinhalb Jahre in Haft.

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M. und J. haben, so der Richter, versucht, fünf der vierzehn Opfer mit HIV zu infizieren, indem sie ihnen HIV-infiziertes Blut mit Injektionsnadeln spritzten. „Die beiden zeigen fehlenden Respekt für die Integrität des menschlichen Körpers. Obwohl sie wussten, welche Folgen bei einer HIV-Infektion auftreten, probierten sie mehrere Male andere damit zu infizieren“, so der Richter. Wim D. hatte nichts mit den Injektionen zu tun und wusste nichts von den Plänen der beiden anderen Verdächtigen.

Die Männer sind nur für den Versuch verurteilt worden, da nicht bewiesen werden könne, dass die Opfer durch die Verurteilten angesteckt worden seien.

Laut Anklage wurden die Opfer bei den Parties unter GHB-Einfluss gesetzt, dies konnte allerdings nicht bewiesen werden. „Der Gedächtnisverlust kann auch durch den Gebrauch von XTC und Alkohol verursacht worden sein. Somit ist es nicht auszuschließen, dass die Zeugenangaben durch Medienberichte oder durch Gespräche untereinander beinflusst wurden“, erklärte der Richter der niederländischen Tageszeitung „De Telegraaf“. Darum konnte auch sie Vergewaltigung unter Drogeneinfluss nicht bewiesen werden, so das Gericht.

14 mutmaßliche Opfer, von denen zwölf heute HIV-positiv sind oder Aids haben, hatten geklagt. Die beiden Haupttäter sollen die Opfer infiziert haben, der dritte war dem Urteil zufolge für die Kontaktaufnahme verantwortlich.

Das Trio war im Mai 2007 aufgeflogen, bereits im Sommer 2006 hatten die Gesundheitsbehörden in Groningen einen starken Anstieg der HIV-Infektionen in der Schwulenszene festgestellt. Die Staatsanwaltschaft, die Haftstrafen zwischen acht und 15 Jahren gefordert hatte, will das Urteil anfechten.

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