Freitag, 19. April 2024
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Linkspartei will deutsche Homo-Opfer entschädigen

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Ihr schlechtes Gewissen bei der Verfolgung Homosexueller scheint die Linkspartei, Nachfolgerin der kommunistischen DDR-Einheitspartei SED, zu drücken. Sie hat im Deutschen Bundestag einen „Antrag zur Rehabilitierung der in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik und der DDR verfolgten Homosexuellen“ eingebracht.

Nach dem 2. Weltkrieg wurden alleine in der Bundesrepublik etwa 50.000 Männer nach § 175 des Strafgesetzbuches verurteilt, der Homosexualität mit Gefängnis bestrafte und von den Nationalsozialisten verschärft wurde. Auch in der Nachkriegs-DDR war Homosexualität verboten, 1951 kehrte der kommunistische Staat aber zur entschärften Fassung des § 175, wie er vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten gültig war, zurück. Allerdings behielt der Osten Deutschlands den § 175a bei, der für „erschwerte Fälle“ bis zu zehn Jahren Zuchthaus vorsah, da er dem Schutz der Gesellschaft gegen „sozialschädliche homosexuelle Handlungen qualifizierter Art“ diente.

„Wir müssen eingestehen, dass die Verfolgung und Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen mit dem Ende des Naziregimes nicht vorbei war. Lesben und Schwule wurden in beiden deutschen Staaten verfolgt und diskriminiert. Zudem wurden Schwule nach dem von den Nazis verschärften § 175 StGB verfolgt. Einige wurden nach dem Krieg zur Verbüßung ihrer Reststrafe aus dem ‘Dritten Reich’ einbestellt“, so Barbara Höll, Sprecherin für gleichgeschlechtliche Lebensweisen der Linken Bundestagsfraktion. „Es ist eine Schande, dass die in der Nachkriegszeit verfolgten Homosexuellen noch immer nicht rehabilitiert und entschädigt sind.“

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In der DDR war einvernehmliche Homosexualität zwischen Erwachsenen in der Praxis ab 1957 straffrei. Das Kammergericht Berlin urteilte damals, „daß bei allen unter § 175 alter Fassung fallenden Straftaten weitherzig von der Einstellung wegen Geringfügigkeit Gebrauch gemacht werden soll“. Aufgehoben wurde das vollständige Verbot von Homosexualtät im Jahr 1968, ab 1989 galt ein einheitliches Schutzalter von 16 Jahren für homo- und heterosexuelle Handlungen. Trotzdem mussten Lesben und Schwule im DDR-Alltag oft Repressalien der sozialistischen Staatsmacht hinnehmen.

In der Bundesrepublik galt die Nazi-Fassung des § 175 noch bis 1969. Danach standen noch Sex mit einem Unter-21-Jährigen, homosexuelle Prostitution und Ausnutzung eines Autoritätsverhältnisses unter Strafe. 1973 wurde er noch einmal entschärft und erst 1993 als Folge der Deutschen Wiedervereinigung schließlich ganz gestrichen.

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