Freitag, 19. April 2024
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Ungarisches Höchstgericht kippt Homo-Ehe

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Das ungarische Verfassungsgericht hat heute das neue Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft für Lesben und Schwule aufgehoben. Damit gaben die Richter der rechtsklerikalen Christdemokratischen Volkspartei recht, die gegen das Gesetz geklagt hatte.

Die Richter sprachen Lesben und Schwulen dabei durchaus die Möglichkeit einer Eingetragenen Partnerschaft zu: Schutz und Anerkennung derartiger Lebensgemeinschaften seien aus dem verfassungsmäßigen Recht auf menschliche Würde durchaus ableitbar, so die Höchstrichter.

Allerdings hat das Gesetz der sozialistischen Minderheitsregierung durch gewisse neutrale Formulierungen die Unterschiede zwischen der Ehe und der homosexuellen Lebenspartnerschaft unzulässig verwischt. Und das widerspricht der ungarischen Verfassung, die Ehe und Familie besonders schützt.

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Das Gesetz, das 2009 in Kraft treten sollte, hätte die Eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare der Ehe fast gleichgestellt. Besonders bei Vermögens- und Erbschaftsfragen hätten Lesben und Schwule dieselben Rechte wie heterosexuelle Ehen gehabt. Lediglich die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Partner hatte es ausgeschlossen.

Jetzt will die Regierung das Gesetz reparieren: Ein Regierungssprecher gab im Anschluss an den Urteilsspruch bekannt, dass die Regierung einen neuen Gesetzesentwurf ausarbeiten würde.

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