Freitag, 26. April 2024
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Bayern öffnet Standesamt für Lesben und Schwule

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Jetzt ist es offiziell: Auch im Freistaat Bayern dürfen Lesben und Schwulen auf dem Standesamt heiraten. Das bayerische Kabinett brachte am Dienstag einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg.

Aus Protest gegen das deutsche Lebenspartnerschaftsgesetz im Jahr 2001 hat die konservative CSU beschlossen, gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Bayern nicht am Standesamt, sondern beim Notar eintragen zu lassen. Allerdings war die CSU nach der Wahlniederlage bei der heurigen Landtagswahl gezwungen, sich mit der FDP einen Koalitionspartner ins Boot zu holen – und dieser bestand in den Koalitionsverhandlungen auf das Standesamt für Homo-Paare.

Dem entsprechend spricht Andreas Fischer von der FDP von einer „überfälligen Nachbesserung“ und einem „Zeichen der Toleranz“. Damit habe für gleichgeschlechtliche Paare die „Diskriminierung, nicht auf dem Standesamt heiraten zu können“, ein Ende. „Der heutige Tag bringt Bayern ein weiteres Stück gesellschaftlicher Normalität“, so Fischer in einer Aussendung.

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So ganz dürfte sich die CSU mit schwulen und lesbischen Paaren am Standesamt aber noch nicht abfinden. So erwähnte die bayerische Justizministerin Beate Merk, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften weiterhin auch vor Notaren geschlossen werden können. „Denn die Mitwirkung eines Notars hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund der zeitlichen und örtlichen Flexibilität oder bei schwierigen Vermögensverhältnissen hervorragend bewährt“, so Merk in einer offiziellen Aussendung der Staatskanzlei.

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