Donnerstag, 18. April 2024
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Berlin: 300 Euro Strafe für Schwulenhasser

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Im letzten Urteil, das vom Berliner Landgericht im Jahr 2008 gesprochen hat, ist ein arbeitsloser Buchhalter wegen Beleidigung des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Das Gericht bestätigte damit ein früheres Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Der bekennende Christ hatte im März auf dem Alexanderplatz in der Nähe des Roten Rathauses ein Transparent ausgerollt, auf dem Wowereits Homosexualität als „pervers“ bezeichnet wurde.

Mit der Diffamierung von Homosexuellen hat der Angeklagte die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten, urteilte auch das Berufungsgericht.

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Der 37-Jährige hatte die Bibel zitiert, wonach Homosexualität „pervers und scheußlich“ sei. Von seiner Einstellung ließ sich der Fanatiker nicht abbringen.

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