Donnerstag, 25. April 2024
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Deutsche Grüne wollen verurteilte Schwule rehabilitieren

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Menschen, die nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen verurteilt wurden, müssen gesetzlich rehabilitiert und entschädigt werden. Das fordern die deutschen Grünen.

Sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR sind Schwule nicht nur strafrechtlich verfolgt worden, sie wurden – wie auch Lesben – auch gesellschaftlich geächtet. In einem „Klima der Angst und der Einschüchterung“ ist es ihnen auch schwergefallen, das von den Nazis zerstörte schwullesbische Leben nach dem Krieg wieder aufzubauen, so die Grünen. Etliche Schwulen und Lesben, die den Naziterror im KZ überlebt hätten, landeten nach dem Krieg wegen ihrer sexuellen Orientierung wieder vor dem Richter.

Aus der Erkenntnis, dass diese Verfolgung nach 1945 unrecht war, müssen rechtspolitische Konsequenzen gezogen werden, so die Grünen. Dazu verweisen sie auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die Bestrafung einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft hat. Urteile müssen deshalb aufgehoben werden, die Betroffenen entschädigt werden.

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Auch in Österreich war Homosexualität nach dem 2. Weltkrieg illegal. Erst 1971 wurden zunächst einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen legalisiert, schwule Vereine durften offiziell erst 1997 gegründet werden, als das Verbot der „Werbung für Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechts“ fiel. Nach den heute aufgehobenen Gesetzen ausgesprochene Strafen sind noch immer gültig und wurden nicht aus dem Strafregister gestrichen.

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