Mittwoch, 24. April 2024
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Deutschland: Gleiche Rente für schwule Witwer

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Ein wegweisendes Urteil für die Rechte von Lesben und Schwulen hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gestern gefällt: Witwen und Witwer einer Eingetragenen Partnerschaft müssen bei der Firmenpension mit Hinterbliebenen einer Hetero-Ehe gleichgestellt werden.

Grund dafür: Lebens- und Ehepartner sind in Deutschland auch in der gesetzlichen Pensionsversicherung gleichgestellt. Also dürfen sie im gesamten Pensionsrecht nicht mehr diskriminiert werden. Außerdem hat der Europäische Gerichtshof letzten März entschieden, dass die Benachteiligung von Eingetragenen Partnern bei der Hinterbliebenenpension gegen die EU-Gleichstellungsrichtlinie verstößt.

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) freut sich über das Urteil und bezeichnet es als „großen Erfolg für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen“. „Das Gericht wendet auf die Frage der Vergleichbarkeit von Ehen und Lebenspartnerschaften die Maßstäbe an, die der Europäische Gerichtshof vorgegeben hatte“, so LSVD-Sprecher Manfred Bruns.

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