Donnerstag, 25. April 2024
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Homo-Ehe muss für Justizministerin nicht am Standesamt sein

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Auch die von der ÖVP nominierte parteifreie Justizministerin Claudia Bandion-Ortner möchte die Eingetragene Partnerschaft in Österreich bis zum Ende des Jahres einführen. Allerdings ist es für sie nicht zwingend notwendig, dass diese Partnerschaft auch am Standesamt geschlossen werden muss. Das sagte Bandion-Ortner heute anlässlich ihrer Angelobung.

Bandion-Ortner will die Details für die Eingetragene Partnerschaft der Arbeitsgruppe aus Innen-, Frauen- und Justizministerium überlassen. Beim Ort der Eintragung scheint sie auf ÖVP-Linie zu sein: „Es kann verschiedene Orte dieser Eintragung geben: Es kann beim Standesamt sein, es kann aber auch bei der Bezirksverwaltungsbehörde sein oder beim Notar. Das kann ich noch nicht sagen. Aber es wird binnen Jahresfrist zu einer Lösung kommen“, so Bandion-Ortner. Namhafte Lesben- und Schwulenorganisationen haben eine Eintragung am Standesamt als Grundbedingung für eine Unterstützung der Eingetragenen Partnerschaft gemacht.

Einen weiteren Schwerpunkt will die ehemalige Richterin beim Kinderschutz setzen: Nicht mehr nur das Speichern kinderpornografischer Inhalte aus dem Internet sollte strafbar sein, sondern – mit gleichen Strafen – auch der wissentliche Zugriff darauf. Denn man müsse „das Übel an der Wurzel packen“, so die neue Justizministerin.

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