Donnerstag, 18. April 2024
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Polen: Klage gegen Diskriminierung von Lesben und Schwulen am Standesamt

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Polnische Aktivisten haben einen wichtigen Etappensieg beim Kampf um Gleichberechtigung auf den Standesämtern errungen: Das Europäische Parlament wird prüfen, warum die Ämter Lesben und Schwulen, die im Ausland heiraten wollen, oft wichtige Unterlagen vorenthalten. Der Petitionsausschuss hat die Petition der polnischen Kampagne gegen Homophobie (KPH) in der Angelegenheit als zulässig befunden.

„Die KPH ist der Auffassung, dass solche Praktiken der polnischen Staatsverwaltung grundlegende Menschenrechte auf Gründung einer Familie verletzen, die ohne Ausnahme den polnischen Schwulen und Lesben zustehen. Überdies stehen sie im Widerspruch zum Grundprinzip der Europäischen Union, der Freizügigkeit von Bürgern“, erklärt Robert Biedron von der Kampagne.

Das Europäische Parlament gibt ihm dabei recht: Der Petitionsausschuss ist zu dem Schluss gekommen, dass die von der KPH angezeigte Verletzung von Grundrechten im Zuständigkeitsbereich der EU liegt. Deshalb wird sich jetzt die Europäische Kommission mit dem Thema befassen. Auch die Intergruppe zu Schwulen- und Lesbenrechten im Europäischen Parlament wird die rechtliche Lage in Polen auf ihre Tagesordnung setzen.

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