Freitag, 19. April 2024
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Schwule Lektüre keine Kinderpornografie

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Gute Nachrichten für den kleinen Hamburger „Männerschwarm“-Verlag: Wie das deutsche Info-Portal „queer.de“ berichtet, ist der Erotik-Roman „Murats Traum“ keine Kinderpornografie. Das Gericht hat ein Strafverfahren abgelehnt.

Damit ist nach über einem Jahr der Konflikt zwischen Verlag und Behörden beendet: Im Jänner 2008 haben Beamte des Hamburger Landeskriminalamtes (LKA) den Verlag durchsucht, weil es im Buch „Murats Traum“ eine Szene gibt, in der zwei Männer Sex vor einem Zwölfjährigen haben.

Ein Leser des Buches, der mit seiner Beschwerde über diese Szene beim Verlag keinen Erfolg hatte, verständigte daraufhin die Polizei. Diese ging an das Bundeskriminalamt, das seinerseits eine Stellungnahme von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften einholte. Die Bundesprüfstelle meinte, bei der betreffenden Passage könnte es sich möglicherweise um einen Straftatbestand handeln – daraufhin begann die Fachdienststelle Sexualdelikte beim LKA Hamburg mit ihrer Arbeit.

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Allerdings umsonst, wie Anfang Februar 2009, nach mehr als einem Jahr Rechtsstreit, eine Richterin am Amtsgericht Hamburg meinte. Sie lehnte die Eröffnung eines Verfahrens ab – der Text sei „mangels pornografischer Qualität nicht hinreichend verdächtig“.

Dass dieses Urteil mehr als ein Jahr gebraucht hat, ärgert den Männerschwarm-Verlag. „Während Verlag und Autor sehr wohl wissen, was sie tun, müssen ernste Zweifel erlaubt sein, ob das auch auf die Ermittlungsbehörden zutrifft, deren Handeln jede Verhältnismäßigkeit der Mittel vermissen lässt und von einer Mischung aus Unkenntnis und Hilflosigkeit gekennzeichnet ist“, klagt Männerschwarm-Verleger Detlef Grumbach gegenüber queer.de.

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