Mittwoch, 24. April 2024
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Deutscher „Schwulenparagraf“ vor 15 Jahren aufgehoben

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Heute vor 15 Jahren wurde in Deutschland Paragraf 175 des Strafgesetzbuches abgeschafft, der männliche Homosexualität unter Strafe stellte.

Eingeführt wurde er 1871 im preussischen Kaiserreich: „Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen“ hieß es, auch ein Verlust der Bürgerrechte drohte. Bis zum Ende des ersten Weltkriegs wurden knapp 10.000 schwule Männer verurteilt.

In den Goldenen Zwanzigern blüht das schwule Leben zumindest in Berlin auf, obwohl gleichgeschlechtliche Handlungen offiziell noch immer verboten waren. Wissenschafter und Juristen diskutierten ausführlich über eine Abschaffung. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten war dann alles vorbei: Paragraf 175 wird im Jahr 1935 so verschärft, dass bereits eine flüchtige Berührung oder schon der bloße Verdacht ausreichen, um ins Zuchthaus oder gleich in ein Konzentrationslager zu kommen. Rund 100.000 Homosexuelle werden von den Nazis verschleppt und gefoltert, etwa 15.000 Männer mit einem rosa Winkel werden umgebracht. Besonders hoch ist der Anteil der Verurteilten im ehemaligen Österreich, das auch vor dem „Anschluss“ die europaweit höchste Rate an verurteilen Homosexuellen hatte – im Gegensatz zu Deutschland waren davon auch Lesben betroffen.

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Nach dem Zweiten Weltkrieg bleibt der Paragraf in Westdeutschland unverändert in seiner verschärften Version Kraft. Das Bundesverfassungsgericht urteilt in den 50er Jahren sogar, der Paragraf sei „formell ordnungsgemäß erlassen worden und nicht in dem Maße nationalsozialistisch geprägtes Recht, dass ihm in einem freiheitlich-demokratischen Staate die Geltung versagt werden muss“. Was dazu führt, dass KZ-Insassen, die wegen ihrer Homosexualität inhaftiert waren, keine Entschädigungen bekamen – schließlich war ihre Bestrafung ja rechtens.

Die DDR kehrt zur entschärften Version der Weimarer Republik zurück, ahndet Homosexualität unter Erwachsenen aber seit dem Ende der 1950er Jahre nicht mehr. Im DDR-Strafgesetzbuch von 1968 wurden nur mehr homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter Strafe gestellt, 1988 wurde auch dieser Paragraf gestrichen.

Eine erste Wende in Westdeutschland bringt im Jahr 1969 die Strafrechtsreform: Homosexualität unter erwachsenen Männern wird straffrei, gesellschaftlich anerkannt ist sie aber noch lange nicht. Einer der Vorkämpfer für die Rechte schwuler Männer wird in dieser Zeit der Regisseur Rosa von Praunheim. Mit seinem Film „Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt“ löst er einen Skandal aus. Als die ARD den Film in ihrem ersten Programm ausstrahlt, blendet sich der Bayerische Rundfunk aus. Für viele schwule Initiativen wurde dieser Film aber zur Initialzündung.

Der vorläufige Höhepunkt dieser Entwicklung: Am 10. März 1994 streicht der Deutsche Bundestag den 123 Jahre alten „Schwulenparagrafen“ 173 aus dem Gesetzbuch, am 11. Juni verliert er seine Gesetzeskraft. Insgesamt wurden in Deutschland etwa 140.000 Männer nach ihm verurteilt. Und laut einer Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2007 können sich mittlerweile vier von fünf Deutschen einen schwulen Kanzler vorstellen.

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