Donnerstag, 18. April 2024
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Noch immer Hüden für Homo-Paare in Baden-Württemberg

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Auch, wenn in Stuttgart die Eintragung einer Lebenspartnerschaft für Schwule und Lesben jetzt gleich einfach und billig wie die Hetero-Ehe ist – in Baden-Wurttemberg gibt es in diesem Bereich noch viel zu tun.

Darauf macht Heinrich Kuck-Linse, Sprecher des LSVD Baden-Württemberg aufmerksam: „Nur Baden-Württemberg und Thüringen haben von der so genannten Länderöffnungsklausel im Lebenspartnerschaftsgesetz Gebrauch gemacht. Sie haben ihre abweichenden Regelungen beibehalten“. Bei den anderen 14 deutschen Bundesländern sind die Verwaltungswege für homo- und heterosexuelle Paare gleich. In Baden-Württemberg und Thüringen ist das nicht so: „Wenn Bürger eine Personenstandurkunde benötigen, brauchen sie sich nur noch an ihr Wohnsitzstandesamt zu wenden. Wenn sie dagegen die Lebenspartnerschaftsurkunde eines Paares brauchen, das die Lebenspartnerschaft in Baden-Württemberg oder Thüringen begründet hat, müssen sie zusätzlich das Amt ausfindig machen, bei dem die Lebenspartnerschaft eingegangen worden ist, und die Urkunde dort anfordern“, erklärt Kuck-Linse die Schikanen der Verwaltung.

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