Freitag, 26. April 2024
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Kündigung von schwulem Straßenbahner unwirksam

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Auch in zweiter Instanz sind die Wiener Linien mit der Kündigung eines schwulen Straßenbahnfahrers abgeblitzt. Das Wiener Oberlandesgericht hat die Entscheidung des Wiener Arbeits- und Sozialgerichts vom vergangenen April bestätigt, die von den Wiener Linien bekämpft worden war.

Der 38-Jährige gab an, wegen seiner sexuellen Orientierung jahrelang am Arbeitsplatz gemobbt worden zu sein. Dass er deshalb an einem depressiven Belastungssyndrom erkrankte, lag nach Ansicht der Gerichte auch an den Wiener Linien, da nichts gegen „systematische Anfeindungen, Schikanen und Belästigungen“ unternommen wurde, obwohl das Unternehmen davon wusste: Denn der Mann soll sowohl Vorgesetzte als auch den Betriebsrat um Hilfe gebeten haben.

Auch die Geschäftsführung und die zuständige Magistratsdirektion wussten von dem Mobbing. Statt zu helfen, wurde dem Mann aber nach einem dreimonatigen Krankenstand gekündigt, weil er – so ein direktionsärztliches Gutachten – für seinen Job „körperlich ungeeignet“ sei.

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Schon das Arbeits- und Sozialgericht hatte die Vorgehensweise der Wiener Linien als „Rechtsmissbrauch“ bezeichnet und ihnen die Verletzung der Fürsorgepflicht vorgeworfen. Dagegen gingen die Wiener Linien in Berufung – ohne Erfolg: Das Oberlandesgericht fand keinen Grund, die Entscheidung der ersten Instanz aufzuheben.

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