Samstag, 20. April 2024
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Gericht gibt Keszler recht: „Berufsschwuchtel“ beleidigend

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Der Ausdruck „Berufsschwuchtel“, mit dem der Redakteur einer rechten Wochenzeitung Lifeball-Organisator Gery Keszler bedacht hat, ist doch eine Beleidigung. Das hat das Gericht jetzt im zweiten Anlauf entschieden und den Autor zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Dimitrij Grieb, persönlicher Mitarbeiter des freiheitlichen EU-Abgeordneten Andreas Mölzer und Chef vom Dienst seiner Wochenzeitung „Zur Zeit“ hatte Keszler im Juli 2007 in einem Kommentar „Berufsschwuchtel“ genannt. Dagegen hat Keszler geklagt und in erster Instanz verloren. Die Richterin meinte damals, der Ausdruck sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Keszler bekämpfte diesen Freispruch, „weil ich dieses Urteil als Fehlurteil empfunden habe. Es war ein Freibrief für jeden, mich auf der Straße als Berufsschwuchtel zu beschimpfen“. Und er bekam recht: Das Oberlandesgericht hat „Feststellungsmängel“ beim Prozess beanstandet, eine neue Verhandlung wurde anberaumt.

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Diesmal kam die Richterin zu einem anderen Schluss: „‚Schwuchtel‘ ist eindeutig ein Schimpfwort und einfach abwertend gemeint. Die Verbindung mit Beruf macht’s nicht besser, sondern schlimmer.“ Das Beweisverfahren habe „nicht einmal im Ansatz ergeben, dass man Herrn Keszler so nennen darf“. Dieser vermarkte ja nicht seine eigene Homosexualität. Das sah Grieb beim Prozess anders: „Der Life Ball wird, das trau ich mich wetten, in der Öffentlichkeit nicht primär als Charity-Event wahrgenommen, sondern dass da ein schwuler Lebensstil propagiert wird, wo irgendwelche Drag-Queens und Transvestiten durchs Rathaus wackeln und sich Männer bewusst abschmusen“, so Mölzers persönlicher Assistent.

Die Richterin sah das anders. Sie verurteilte Grieb laut §115 Strafgesetzbuch, der für eine öffentliche Beschimpfung oder Verspottung bis zu drei Monate Haft vorsieht, zu einer bedingten Geldstrafe von 750 Euro. Kleinlaut versucht Grieb, seine Aussage im Nachhinein trotzdem zu rechtfertigen: „Schwuchtel“ wäre „im Szenejargon üblich untereinander. Warum darf ich das nicht verwenden?“. Woher Grieb diese Information hatte, konnte das Gericht nicht klären. Dafür bot Keszler umgehend 150 Zeugen an, die diese Bezeichnung ebenso als Beleidigung empfinden würden wie er selbst: „Ich war sehr, sehr gekränkt“, so der Life-Ball-Organisator.

Das Wochenblatt „Zur Zeit“ veruteilte die Richterin zu einer medienrechtlichen Entschädigung in Höhe von 4.000 Euro. Außerdem muss das schriftliche Urteil veröffentlicht werden. Der Rechtsvertreter des Blatts erbat Bedenkzeit, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig.

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