Freitag, 19. April 2024
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Slowenisches Höchstgericht kippt verpfuschtes Partnerschaftsgesetz

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Einen Etappensieg im Kampf um Gleichstellung konnten schwule und lesbische Paare in Slowenien erringen: Der slowenische Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass Erbschaftsangelegenheiten im seit 2006 geltenden Lebenspartnerschaftsgesetz diskriminierend geregelt seien. Jetzt will die Mitte-Links-Regierung schwule und lesbische Paare mit heterosexuellen gleichstellen.

Verfassungswidrig war für die Richter die Gesetzesbestimmung, wonach der verbliebene homosexuelle Partner nur das gemeinsame Vermögen erben kann, aber keinen Anspruch auf das Alleinvermögen seines verstorbenen Partners hat. Außerdem steht ihm kein Pflichtteil zu. Jetzt hat das slowenische Parlament ein halbes Jahr Zeit, das Gesetz zu reparieren. Bis dahin sind im Erbrecht eingetragene Partnerschaften mit Ehen gleichgestellt.

Der Regierung ist das Urteil dabei gar nicht so unrecht: Sie möchte Lesben und Schwulen schon länger mehr Rechte geben. So hat Familienminister Ivan Svetlik Anfang Juli ein „moderneres Familienkonzept“ angekündigt. Die Regierung wolle für alle slowenischen Bürger die gleichen Rechte sicherstellen – ungeachtet deren sexuellen Orientierung, so der Minister. Lesben und Schwule können damit sowohl auf eine Öffung der Ehe als auch auf die Adoption von Kindern hoffen. Das Urteil des Verfassungsgerichts stärkt diese Hoffnungen: Denn zum ersten Mal hat es deutlich festgestellt, dass in Slowenien die Eingetragene Partnerschaft mit der Ehe vergleichbar ist.

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Das bisherige Partnerschaftsgesetz wird innerhalb der Community stark kritisiert. Gay-Aktivist Miha Blazic erklärt, die vorige Regierung habe das Partnerschaftsgesetz nur verabschiedet, „um die Dinge nach ihrer Art zu regeln“. Das von einer Rechtsregierung beschlossene Gesetz ermöglicht es Lesben und Schwulen zwar seit 2006, ihre Beziehung amtlich registrieren zu lassen – in vielen Punkten sind sie Ehepartnern aber nicht gleichgestellt. Das betrifft nicht nur die von den Richtern aufgehobenen Regelungen im Erbrecht. Auch im Sozialversicherungsrecht sind schwule und lesbische Paare diskriminiert: So sind die Partner zwar gesetzlich verpflichtet, einander zu pflegen, die dafür notwendigen Rechte haben sie aber nicht.

Ob es die Regierung wirklich schafft, Lesben und Schwule in Slowenien gleichzustellen, ist nicht sicher. Blazic zeigt sich dabei wenig optimistisch: Zwar zeigt die jetzige Regierung mehr politischen Willen zur Gleichstellung Homosexueller, „aber nicht so viel, wie ich es mir wünschen würde“. Als Gefahr sieht er die Möglichkeit einer Volksabstimmung: Wenn im Gesetzesentwurf eine Adoptionsmöglichkeit vorkommt, werden konservative Politiker dagegen Sturm laufen. Und könnten damit das gesamte neue Gesetz zu Fall bringen. So wie im Jahr 2001, als die oppositionellen Rechtsparteien mit einem Referendum ein Gesetz über die staatlich finanzierte künstliche Befruchtung für allein stehende Frauen gekippt haben.

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