In einem Interview mit der Tageszeitung „Österreich“ bestätigt Innenministerin Maria Fekter von der ÖVP, dass die Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare diesen Herbst beschlossen werden soll. Ob die Grundforderungen der Lesben- und Schwulenverbände dabei berücksichtigt werden, ließ sie offen. So sagte sie, es sei noch „ergebnisoffen“, ob die Eingetragene Partnerschaft am Standesamt, beim Notar oder in Bezirkshauptmannschaften geschlossen werde.
Bei einem Termin des zuständigen Justizministeriums mit Vertretern von Homosexuellenorganisationen vor wenigen Monaten stellten diese empört fest, dass sich – trotz Arbeitsgruppe mit Vertretern des Justiz-, Innen- und Frauenministeriums – seit dem Entwurf der ehemaligen Justizministerin Maria Berger im Jahr 2008 nichts weiterentwickelt hat. Dieser Entwurf war unter anderem von Helmut Graupner, Vorsitzender des „Rechtskomitee Lambda“ als „schlechtestes Partnerschaftsgesetz der Welt“ bezeichnet worden.
Das Problem der bisherigen Entwürfe: Jedes Ministerium kann selbst bestimmen, wann und wie es Rechte für Ehepaare auch Lebenspartnern zugestehen möchte. Die Lesben- und Schwulenverbände möchten deshalb, wie in der Schweiz, eine Generalklausel. Diese stellt Ehe und Lebenspartnerschaft gleich und definiert nur die Ausnahmen, wie zum Beispiel bei der Adoption.

