Samstag, 27. April 2024
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Zwangsoperierte Intersexuelle bekommt 100.000 Euro Schmerzensgeld

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Das Kölner Landgericht hat einen Chirurgen, der eine intersexuelle Patientin vor gut 30 Jahren mit einer Operation unumkehrbar biologisch zum Mann gemacht hat, zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 100.000 Euro verurteilt. Die Schuld des Mannes war bereits im September 2008 in einem Grundsatzurteil festgestellt worden.

Damals bestätigte das Gericht, der Chirurg habe die Klägerin mit der OP „schuldhaft in ihrer Gesundheit und ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt“. Die heute 50-Jährige hatte zu Prozessbeginn 2007 über ihren langen Leidensweg nach der OP berichtet, von körperlichen Beeinträchtigungen, Schmerzen und schweren psychischen Problemen. Sie wurde als Zwitter geboren und war von der Hebamme als Junge registriert worden.

In dem jetzigen Prozess ging es nur mehr um die Höhe des Schmerzensgeldes. Allerdings kann der bereits dreimal vor Gericht unterlegene Arzt noch gegen das Urteil berufen, es ist noch nicht rechtskräftig.

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Die Klägerin, Christiane V., fühlt sich heute als Frau, war aber als Mann aufgewachsen. Der Arzt hatte deshalb 1977 der damals 18-Jährigen die inneren weiblichen Geschlechtsorgane entnommen. Entdeckt wurden diese bei einer Blinddarmoperation. Zunächst gingen die Ärzte davon aus, dass sie verkümmert waren, deshalb sollten sie operativ entfernt werden.

Während der OP zeigte sich aber eine normale weibliche Anatomie mit intakter Gebärmutter und Eierstöcken. Der Chirurg hätte den Eingriff sofort abbrechen müssen, so die Richter. Eine Sachverständigte bestätigte diese Ansicht. Sie sagte vor Gericht, für die intersexuelle Klägerin wäre – mit Medikamenten und Operationen – auch nach dem damaligen medizinischen Stand das gewünschte Leben als Frau möglich gewesen.

Das Verfahren gilt in Deutschland als Präzedenzfall und Musterprozess. Christiane V. betonte, es gehe ihr vor allem um „moralische Wiedergutmachung“.

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