Dienstag, 23. April 2024
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Bundesregierung will homosexuelle NS-Opfer rehabilitieren

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Nachdem die Bundesregierung anlässlich des 70. Jahrestages des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs daran arbeitet, Wehrmachtsdeserteure zu rehabilitieren, sollen auch NS-Unrechtsurteile gegen Homosexuelle aufgehoben werden. Das berichtet die Tageszeitung „Der Standard“.

Das betrifft jene, die sich nach derzeit bestehendem Recht nicht strafbar gemacht hätten. Damit sollen auch Urteile der „Gesundheitsgerichte“ über die Zwangssterilisationen von Lesben und Schwulen sowie jene der NS-Justiz gegen Homosexuelle aufgehoben werden. Im 2005 von der schwarz-orangen Koalition beschlossenen „Anerkennungsgesetz“ wurde die Rechtsprechung gegen Lesben und Schwule nicht aufgehoben, weil Homosexualität auch nach den vor 1938 und nach 1945 geltenden österreichischen Gesetzen strafbar war.

Eine umfassendere historische Aufarbeitung dieser Zeit begann erst ab 1980ern. Während des NS-Regimes wurden insgesamt über 100.000 Männer im Deutschen Reich auf „Rosa Listen“ polizeilich erfasst, 50.000 von ihnen verurteilt, teilweise nur wegen „begehrlicher Blicke“. Eine unbekannte Zahl wurde in psychiatrische Anstalten überwiesen. Hunderte schwuler Männer wurden auf gerichtliche Anordnung hin kastriert. Seriösen Schätzungen zufolge wurden bis zu 15.000 Schwule in Konzentrationslager deportiert, mehr als die Hälfte überlebte diese Zeit nicht.

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