Freitag, 19. April 2024
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Deutsches Verfassungsgericht stellt Homo-Paare gleich

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In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht Eingetragene Partnerschaften von Lesben und Schwulen in einem weiteren Punkt der Ehe gleichgestellt. So haben jetzt auch Lebenspartner Anspruch auf eine Beamten-Hinterbliebenenrente.

Die Richter erklärten, dass die bisherige Ungleichbehandlung von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern verfassungswidrig sei. Sie berufen sich dabei auf Artikel 3, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Eine „Ungleichbehandlung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt“, so das Gericht. Für die Verfassungsrichter gibt es keine besonderen Gründe, dass der Staat Lebenspartnerschaften schlechter behandelt als Ehen. Das ist in Deutschland aber zum Beispiel noch bei Einkommens- oder Erbschaftssteuer der Fall.

Damit hat das oberste Gericht in Deutschland erstmals Rechte von Lesben und Schwulen nicht nur bestätigt, sondern elementar ausgeweitet.

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In einer ersten Reaktion begrüßt der offen schwule Klubobmann der Grünen im Bundestag, Volker Beck, die Entscheidung als „großen Sieg in Karlsruhe“ und „endgültigen Durchbruch für die rechtliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Lebenspartnerschaften mit der Ehe.“ Der deutsche Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert jetzt die neue schwarz-gelbe Bundesregierung sowie die Landesregierungen auf, „gleichheitswidrige Benachteiligungen von Lebenspartnern“ abzubauen. „Das bisher von schwarz-gelb zu Lebenspartnerschaften Vereinbarte ist zu wenig“, bekräftigt Beck die Forderung des LSVD.

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