Donnerstag, 25. April 2024
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Bandion-Ortner mit Partnerschaftsgesetz zufrieden

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Erwartungsgemäß zufrieden mit dem Partnerschaftsgesetz für schwule und lesbische Paare ist die zuständige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.

„Ich habe immer gesagt, dass wir binnen Jahresfrist eine Lösung auf dem Tisch haben werden und ich habe Wort gehalten“, freut sie sich. „Wir schaffen diesen rechtlich gesicherten Rahmen mit einer klaren Abgrenzung zur Ehe, ohne Adoptionsrecht und ohne Möglichkeit der künstlichen Befruchtung“, so Bandion-Ortner. Vor allem die Anpassung der verschiedenen Materien- und Nebengesetze war ein hartes Stück Arbeit: „Mitarbeiter des Justizministeriums und aller anderen betroffenen Ressorts haben die heutige Nacht durchverhandelt um dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Dafür zolle ich allen Dank und meine persönliche Hochachtung!“, lobt Bandion-Ortner ihr Ministerium.

Obwohl Lesben und Schwule in einer Eingetragenen Partnerschaft weniger Rechte haben als Ehepaare und nicht auf dem Standesamt heiraten dürfen, erfüllt das Gesetz laut Bandion-Ortner „den Anspruch, Diskriminierungen zu beseitigen“. Auch, wenn es um den Ort der Eintragung geht: „Diese Frage lag im Bereich des Innenministeriums, das den von mir immer geäußerten Wunsch entsprochen hat: nämlich eine praktikable Lösung zu finden, die möglichst breite Akzeptanz in der Bevölkerung findet“, ignoriert die Justizministerin eine aktuelle profil-Umfrage, nach der ein Großteil der Österreicher mit schwulen und lesbischen Paaren am Standesamt kein Problem hätten.

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Anders als für ihre SPÖ-Kollegin Gabriele Heinisch-Hosek ist für Bandion-Ortner das Gesetz deshalb „keinesfalls nur ein Zwischenschritt“.

Links zum Thema

  • homoehe.GGG.at: Alles zur Eingetragenen Partnerschaft in Österreich
  • homoehe.GGG.at: Aktuelle Nachrichten zur Eingetragenen Partnerschaft in Österreich

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