Dienstag, 23. April 2024
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Eingetragene Partnerschaft wird an Ehe angeglichen

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Einen Erfolg vermeldet das Rechtskomitee Lambda (RKL) bei seinem Kampf um gleiche Rechte für schwule und lesbische Paare: Der Justizausschuss des Nationalrates hat bei seinem Beschluss für ein Partnerschaftsgesetz (EPG) 27 der 74 Ungleichbehandlungen gestrichen.

Gestrichen wurden vor allem Bestimmungen, die bei Tod eines selbständigen Partners dem Hinterbliebenen das Recht auf die Fortführung des Betriebes verwehrt haben. Auch bei der Haftung für Schulden des Partners wurde die Eingetragene Partnerschaft an die Ehe angeglichen. Emeritierte schwule und lesbische Ärzte dürfen künftig auch ihre Lebenspartner behandeln, nach deren Tod gibt es für diese auch eine Hinterbliebenenpension. Keine Witwer- oder Witwenpension gibt es aber nach wie vor für gleichgeschlechtliche Hinterbliebene von Politikern, auch die Pensionskassen bleiben dem überlebenden schwulen oder lesbischen Partner weiterhin verschlossen.

Damit unterscheiden sich Ehe und Eingetragene Partnerschaft jetzt noch in 47 Punkten. Außerdem hat der Ausschuss festgestellt, dass das Adoptionsverbot für Stiefkinder nur für die Dauer der Eingetragenen Partnerschaft gilt. Nach dem Tod des leiblichen Elternteils kann der hinterbliebene Partner damit sein Stiefkind adoptieren.

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Zufrieden ist das RKL aber trotzdem noch lange nicht: „Und auch mit den 47 Ungleichbehandlungen bleibt das EPG immer noch das schlechteste Partnerschaftsgesetz für Homosexuelle in Europa“, heißt es in einer Aussendung.

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