Donnerstag, 25. April 2024
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Boy George darf nicht in Promi-Container

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Boy George, Pop-Ikone der 1980er, darf seinen Hausarrest nicht im Big-Brother-Haus absitzen. Das hat ein Richter beschlossen.

Der ehemalige „Culture Club“-Sänger muss derzeit mit einer elektronischen Fußfessel ausgestattet den Rest seiner 15-monatigen Haftstrafe absitzen. Diese hat der 48-Jährige bekommen, weil er einen norwegischen Escort geschlagen und an die Wand gekettet haben soll.

Boy George, der bürgerlich George O’Dowd heißt, hätte ab 3. Jänner 2010 bei einer Promi-Big-Brother-Staffel von Channel 4 teilnehmen sollen. Den Container hätte er unter anderem auch mit Pamela Anderson und MC Hammer geteilt. Für die Teilnahme hätte er angeblich 200.000 Pfund bekommen. Georges Anwalt betont, mit der Show hätte der Ex-Star seine Karriere und seinen Ruf wieder in Schwung bringen können. Doch der Richter sah das anders: Eine Teilnahme von Boy George mit Fußfessel bei Promi-Big-Brother hätte das öffentliche Vertrauen in das Rechtssystem unterbunden, folgte der Richter der Argumentation der Bewährungshilfe.

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