Donnerstag, 28. März 2024
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Höchstgericht gibt Innenministerium nächste Transgender-Ohrfeige

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Harsche Kritik an Innenministerin Maria Fekter kommt von der sozialdemokratischen Homosexuellenorganisation SoHo, weil diese bei Transgendern die Urteile von Höchstgerichten ignoriert. So hat erst Anfang Dezember der Verfassungsgerichtshof erneut einen Bescheid des Innenministeriums aufgehoben, der einer Transgenderperson die Änderung ihres Personenstandes von männlich auf weiblich verweigert hat, weil sie keine geschlechtsanpassende Operation gemacht hatte. Das Verfassungsgericht beanstandete, dass die Behörde „in Verkennung ihrer Ermittlungspflicht in unzulässiger Weise die formelle Beweislast umgekehrt“ habe und hob den negativen Bescheid auf.

Erst wenige Monate zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof in einem anderen Fall auch entschieden, dass die geschlechtsanpassende Operation zur Änderung des Personenstandes nicht zwingend notwendig sei, betont Angelika Frasl, stellvertretende Bundesvorsitzende der SoHo. Trotzdem sind die Erlässe des Innenministeriums, die genau diese Operation für eine Änderung des Personenstandes fordern, noch immer in Kraft. „Aus dem Urteil geht klar hervor,“ so Frasl weiter, „dass im Unterlassen eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens überhaupt ein willkürliches Verhalten der Behörde vorliegt“.

Dieser Meinung ist auch SoHo-Bundesvorsitzender Peter Traschkowitsch: „Die Innenministerin soll endlich dafür sorgen, dass für die betroffenen Menschen eine Rechtssicherheit im Sinne der letzten Urteile und Erkenntnisse der Höchstgerichte hergestellt wird, sowie die beiden Transgenderpersonen betreffenden ‚Erlässe‘ des BMI vom Jänner 2007 und vom Februar 2009 sofort aufgehoben und außer Kraft gesetzt werden.“

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