Freitag, 19. April 2024
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Rechtsanwalts-Präsident will Homo-Hetze straffrei lassen

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Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK), möchte nicht, dass Verbrechen, die gegen Schwule und Lesben wegen ihrer sexuellen Orientierung verübt werden, besonders bestraft werden.

Derzeit werden Aussagen, die gezielt eine Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder Abstammung beleidigen, als Verhetzung bestraft. Nach einem aktuellen Entwurf des Justizministeriums sollen diese Kriterien um Geschlecht, Behinderung, Alter und sexuelle Ausrichtung ergänzt werden.

Genau das kann Benn-Ibler nicht verstehen: „Diese Gruppen nun ebenfalls zum Ziel der Verhetzung zu, machen entspricht nicht unserem gesellschaftlichen Umfeld und ist eine Verharmlosung etwa rassistischer Feindseligkeiten, die schon bisher unter Strafe gestellt waren“, so Benn-Ibler. „Der Versuch, sittlich verwerfbare aber nicht strafwürdige Äußerungen zu kriminalisieren, geht zu weit und ist unzulässig“, so der ÖRAK-Präsident weiter.

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