Donnerstag, 25. April 2024
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Schwule und lesbische Paare wollen Bindestrich

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Immer mehr Unverständnis herrscht für eine neue Regelung im Namensrecht, über die GGG.at schon vor zwei Wochen berichtet hat: Wenn sich Eingetragene Lebenspartner entscheiden, einen Doppelnamen zu führen, wird dieser ohne Bindestrich geschrieben – um ihn vom Doppelnamen eines Ehepaares unterscheiden zu können. Als Eingetragenes Paar heißen Herr Müller und Herr Maier also nicht „Müller-Maier“, sondern – vollkommen unüblich – „Müller Maier“.

Geregelt ist der bindestrichfreie Doppelname in einer Novelle des Namensänderungsgesetzes (Näg), die zeitgleich mit dem Partnerschaftsgesetz in Kraft trat. Um versehentliche Bindestriche zu vermeiden, hat die zuständige Abteilung im Innenministerium sogar ein eigenes Informationsschreiben über die Rechtslage an die Magistrate und Bezirkshauptmannschaften versendet. „Die Buchstaben des Gesetzes lassen hier keinen Raum für eine andere Interpretation“, heißt es in dem Schreiben, das auch der Tageszeitung „Der Standard“ vorliegt.

Für Helmut Graupner, Vorsitzender des Rechtskomittee Lambda, ist diese Regel Ausdruck eines „grundsätzlichen Willens, homosexuellen Paaren die Eheähnlichkeit abzusprechen – und sie damit zu diskriminieren“. Für Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen, drückt die namensrechtliche Leerstellenpflicht „haarsträubende Kleinkariertheit“ aus.

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Dass sich schwule und lesbische Paare, die einen Doppelnamen führen wollen, diskriminiert führen, kann man auch an vorderster Front verstehen – dort, wo die Partnerschaften eingetragen werden. „Dass das von Betroffenen als störend empfunden wird, ist für mich nachvollziehbar“, gibt auch Manfred Klampfer, stellvertretender Leiter der in Wien zuständigen MA 35, gegenüber dem „Standard“ zu.

Links zum Thema

  • homoehe.GGG.at: Alle Infos zur Eingetragenen Partnerschaft auf GGG.at

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