Freitag, 26. April 2024
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Vergleich um Kündigung von schwulem Samariter

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Der Prozess um die Entlassung eines offen schwulen Mitarbeiters aus dem Vorarlberger Landesverband des Arbeiter- Samariterbundes (ASB) endete mit einem Vergleich. Das berichten die „Vorarlberger Nachrichten“.

Der ehrenamtliche Mitarbeiter war im Juli 2008 wegen „unehrenhaften Verhaltens“ entlassen worden. Er selbst vermutete, seine sexuelle Orientierung sei der wahre Kündigungsgrund und klagte gegen die Entlassung. Das hat der ASB stets dementiert: „Kompetenzüberschreitungen, Alkoholexzesse und aggressives Verhalten“ seien die Gründe für die Kündigung gewesen, erklärte ASB-Obmann Erich Neier bereits bei einer Verhandlungsrunde im November 2009 vor Gericht.

Allerdings stand die Kündigung von Anfang an auf wackligen Beinen: Offenbar wurde der Kläger statutenwidrig nur mündlich über die Gründe seiner Entlassung informiert. Deshalb kam es jetzt zum Vergleich: Der ASB verpflichtet sich, den Vorwurf des unehrenhaften Verhaltens zurückzuziehen und übernimmt die Prozesskosten in Höhe von rund 3000 Euro. Die Mitgliedschaft des Klägers wird einvernehmlich beendet.

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Wenn der Vergleich nicht widerrufen wird, erlangt er in einem Monat Rechtskraft. Der Kläger will dann beim Samariterbund in Villach neu anfangen.

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