Samstag, 20. April 2024
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Höchstrichter fordert Gleichstellung der Homo-Ehe

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In Deutschland warnt ein scheidender Höchstrichter vor Nachteilen, die weiter auf Eingetragene Lebenspartner warten. Das berichtet das Online-Magazin „queer.de“.

In einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur findet Dr. Hans-Jürgen Papier, seit 2002 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, deutliche Worte: So sei es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verboten, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen. „Allerdings müssen für damit verbundene Benachteiligungen nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften umso gewichtigere Sachgründe vorliegen, je größer die Gefahr ist, dass an Persönlichkeitsmerkmale der sexuellen Orientierung angeknüpft wird.“ Bei der Hinterbliebenenpension hat das Bundesverfassungsgericht deshalb den Unterschied zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft schon aufgehoben.

Gerechtfertigt wäre für Papier eine Bevorzugung der Ehe gegenüber Eingetragenen Partnerschaften nur dann, wenn alle Paare die Wahl zwischen diesen beiden Formen hätten. Eine Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule ist derzeit aber auch in Deutschland nicht angedacht.

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Bei der Politik fallen diese Aussagen auf fruchtbaren Boden: Der offen schwule Grünen-Abgeordnete Volker Eck meinte, der Gesetzgeber sei in der Pflicht, „sämtliche Ungleichbehandlungen zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu beseitigen.“ Dies betreffe vor allem öffentlich Bedienstete, Einkommen- und Erbschaftssteuer oder Aufenthalts- und Gewerberecht.

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