Donnerstag, 25. April 2024
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Partner angelogen und mit HIV angesteckt: Zweieinhalb Jahre Haft

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In Deutschland ist ein 25-jähriger Mann vom Amtsgericht Rastatt zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung verurteilt worden, weil er seinen Partner zwischen Juni 2007 und April 2008 beim ungeschützten Sex mit HIV angesteckt hat. Das berichtet das „Badische Tagblatt“.

Der ebenfalls 25 Jahre alte Ex-Partner ist beim Blutspenden auf seine HIV-Infektion aufmerksam gemacht worden. Daraufhin hat er den Mann angezeigt: Denn das Opfer hat seinen damaligen Freund vor dem Sex gefragt, ob er einen HIV-Test machen hat lassen und dieser negativ ausgefallen sei – was dieser bejaht hat. Einem Gutachten zufolge sind der Virusstamm bei Angeklagtem und Opfer ident.

Der Anwalt des Angeklagten gab an, dass dieser keine Ahnung von seiner Infektion hatte. Zeugen zufolge wusste er aber bereits seit Anfang 2006 von seiner Infektion, entsprechende Gerüchte sollen auch in der Szene die Runde gemacht haben. Eine Polizistin sagte hingegen vor Gericht, die Stiefmutter des Angeklagten habe ihr gesagt, erst 2008 von der Infektion erfahren zu haben.

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Ob der Mann von seiner Infektion gewusst hat oder nicht – für die Staatsanwaltschaft hat er auf jeden Fall vorsätzlich gehandelt: Dass er das Opfer bei der Frage nach dem HIV-Test angelogen hat habe gezeigt, „dass es ihm egal war, ob er jemand ansteckt“. Der Anwalt des Angeklagten entgegnete, dieser habe die „Gefahr nicht zur Kenntnis nehmen wollen und hat das Problem verdrängt“. Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft. „Diese Körperverletzung verheilt nicht. Der Geschädigte wird sein ganzes Leben damit zu kämpfen haben“, so die Vorsitzende Angelika Binder.

Für den Angeklagten war es die zweite Verurteilung wegen schwulem Bareback-Sex: Das Amtsgericht seiner Heimatstadt Pirmasens hatte ihn bereits wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in 13 Fällen zu einem Jahr Haft verurteilt. Zur Zeit sitzt er deshalb in Haft, acht Monate der Strafe hat er bereits verbüßt. Auch in diesen Fällen soll der Angeklagte ungeschützten Sex gehabt haben und seine Partner nicht über eine HIV-Infektion informiert haben. Allerdings hatte sich damals keiner der beteiligten Männer mit dem Virus infiziert.

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