Freitag, 29. März 2024
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Lesbische Militärangehörige von Polizei denunziert

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Im US-Militär gilt noch immer die umstrittene „Don’t ask, don’t tell“-Regel: Wer seine Homosexualität in den Streitkräften öffentlich macht, wird entlassen. Doch manchmal muss man gar nichts sagen, um aus der Armee geworfen zu werden. Im Fall einer 28-Jährigen hat das die örtliche Polizei erledigt.

Die Afro-Amerikanerin Jene Newsome war neun Jahre lang als Waffentechnikerin auf der Luftwaffenbasis Ellsworth in Rapid City im US-Bundesstaat South Dakota beschäftigt. Im November letzten Jahres hatte die Polizei von Rapid City eine Ladung für Newsomes Frau. Außerdem wollten die Beamten, dass auch Newsome sofort aus dem Dienst nach Hause kommt. Das wollte die Frau aber nicht – woraufhin die verärgerten Polizisten ihrer Dienststelle meldeten, dass sie in der Wohnung eine Heiratsurkunde aus Iowa gesehen hätten und Newsome mit einer Frau verheiratet sei. Nach den Regeln der US-Streitkräfte wurde sie daraufhin sofort entlassen.

Dieses Zwangsouting könnte für die Polizei jetzt Konsequenzen haben: Newsome und die lesbischwule Bürgerrechtsbewegung „American Civil Liberties Union“ (ACLU) haben Beschwerde gegen die Polizei von Rapid City eingereicht. Auch die Möglichkeit einer Klage werde geprüft. Denn Newsomes Recht auf Privatsphäre sei verletzt worden, so der Vorwurf. Für die ACLU hatten die Polizisten keinen Grund, dem Militär zu sagen, dass Newsome lesbisch sei. Außerdem wussten sie, dass das Outing zur Entlassung der Frau führen würde. Die Polizei hingegen entgegnet, dass die Heiratsurkunde verfahrensrelevant sei, da sie das Verhältnis der Frauen zueinander kläre.

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Vermutlich hat die Hautfarbe von Jene Newsome dazu beigetragen, dass sie die Polizisten bei ihrer Dienststelle geoutet haben: Bereits zwei US-Präsidenten mussten sich seit den 1940er-Jahren damit beschäftigen, dass in Rapid City die Bewohner farbige Angestellte der Militärbasis diskriminieren.

US-Verteidigungsminister Robert Gates hat vor einigen Wochen übrigens vorgeschlagen, dass während der aktuellen Überprufung der „Don’t ask don’t tell“-Regel keine Militärangehörigen entlassen werden sollten, die durch Dritte geoutet wurden.

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