Freitag, 19. April 2024
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Erlaubt italienisches Höchstgericht Homo-Ehe?

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In Italien könnte der Verfassungsgerichtshof das Verbot der Homo-Ehe aufheben. Vier gleichgeschlechtliche Paare, die in verschiedenen Städten heiraten wollten und nach dem derzeit geltenden Recht abgewiesen wurden, haben gegen das Ehegesetz geklagt.

Dass die Ehe im italienischen Recht als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert ist, verstößt nach Meinung der Kläger gleich gegen mehrere Artikel der italienischen Verfassung: Nämlich gegen Artikel 2, der die Menschen- und Persönlichkeitsrechte garantiert, gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 und gegen Artikel 29, der die Familie schützt.

Die Paare, die vom größten italienischen Lesben- und Schwulenverband Arcigay unterstützt werden, meinen, dass gleichgeschlechtliche Paare eine gesellschaftliche Realität sind. Deshalb bräuchten sie die gleichen Rechte und die gleichen Würde wie heterosexuelle Paare.

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Gestern fand die erste Anhörung der Paare statt, eine Entscheidung des Höchstgerichts wird für den 12. April erwartet. Prinzipiell hat der Verfassungsgerichtshof dabei drei Möglichkeiten: Ersten kann er die Anträge anerkennen und das Ehegesetz so als verfassungswidrig aufheben. Zweitens kann er entscheiden, dass er für die Anträge nicht zuständig ist. Die dritte Möglichkeit wäre eine Abweisung der Anträge, weil seiner Meinung nach das Ehegesetz verfassungskonform ist.

Derzeit gibt es in Italien für schwule und lesbische Paare keine Möglichkeit, ihre Partnerschaft amtlich registrieren zu lassen. Ein entsprechender Entwurf der Mitte-links-Regierung von Romani Prodi scheiterte, als Prodi die Parlamentswahlen vor dem Beschluss des Gesetzes zugunsten des Rechtspopulisten Silvio Berlusconi verlor.

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